FAQ: Umstellung auf E-Rechnungen bei Libri

Geändert am Mi, 5 Aug um 10:34 VORMITTAGS


INHALTSVERZEICHNIS




Rechtlicher Hinweis


Diese FAQs geben Informationen über das Vorgehen von Libri in Zusammenhang mit E-Rechnungen ab dem 01.01.2027.


Weitere Informationen zum Thema E-Rechnung finden Sie im Whitepaper des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels zur Einführung der E-Rechnung sowie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums: Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025.


Die Informationen in diesen FAQs dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. 


Sollten Sie konkrete rechtliche Fragen zum Thema E-Rechnungen haben, die Ihr Unternehmen betreffen, wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin. Trotz sorgfältiger Erstellung wird keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen.




Welche E-Rechnungsformate (für Rechnungen/Gutschriften) kann Libri bereitstellen?

Libri wird standardmäßig E-Rechnungen im Format ZUGFeRD versenden. Versendet Libri aktuell E-Rechnungen an Geschäftpartner:innen im EDI-Format EANCOM01B INVOIC, wird dieses Verfahren beibehalten.



Ab wann wird Libri ausschließlich E-Rechnungen (für Rechnungen/Gutschriften) ausgeben?

Libri wird ausgehende Rechnungen an Unternehmen in Deutschland spätestens mit Rechnungsdatum 01.01.2027 zur Verfügung stellen.



Welche E-Rechnungsformate akzeptiert Libri eingangsseitig?

Libri arbeitet beim elektronischen Datenaustausch mit vielen Verlagen bereits mit dem Format EANCOM INVOIC (ggf. andere Formate) zusammen. An diesem EDI-Ablauf möchten wir nichts ändern.
Verlage, die Libri bisher Papierrechnungen der Ware beilegen, schicken bitte zukünftig eine E-Rechnung im Format ZUGFeRD an folgendes Postfach: erechnung@libri.de.

Bitte beachten Sie, dass Libri bei Warenlieferungen weiterhin einen dem Packstück beiliegenden, physischen Warenbegleitschein oder Lieferschein entsprechend der geltenden Liefer- und Versandanweisungen benötigt, um die Warenlieferung zügig identifizieren und den Wareneingang durchführen zu können. 

 


Ab wann wird Libri ausschließlich E-Rechnungen akzeptieren?

Ab dem 01.01.2027 akzeptiert Libri von Unternehmen in Deutschland mit einem Umsatz größer als 800.000 € pro Jahr ausschließlich eingehende E-Rechnungen.


Ab dem 01.01.2028 akzeptiert Libri auch von kleineren Unternehmen mit einem Umsatz bis zu 800.000 € pro Jahr ausschließlich eingehende E-Rechnungen.

 


Wird Libri E-Rechnungen und/oder E-Gutschriften versenden, auch an Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800.000, - €?

Ja, da Libri rechtlich dazu verpflichtet ist, wird Libri alle Unternehmen ungeachtet der Höhe des Jahresumsatzes mit E-Rechnungen und/oder E-Gutschriften versorgen.



Als Verlag/Lieferant sende ich im Moment eine Papierrechnung. Was mache ich zukünftig?

Verlage in Deutschland, die Libri bisher Papierrechnungen der Ware beilegen, schicken bitte zukünftig eine E-Rechnung im Format ZUGFeRD an folgendes Postfach: erechnung@libri.de.

Bitte beachten Sie, dass Libri bei Warenlieferungen weiterhin einen dem Packstück beiliegenden, physischen Warenbegleitschein oder Lieferschein entsprechend der geltenden Liefer- und Versandanweisungen benötigt, um die Warenlieferung zügig identifizieren und den Wareneingang durchführen zu können.



Kann ich als Verlag/Lieferant jetzt vollständig auf digitale Prozesse umstellen? Was benötigt Libri bei Warenlieferungen zusätzlich zur E-Rechnung?

Libri benötigt bei Warenlieferungen einen dem Packstück beiliegenden, physischen Warenbegleitschein oder Lieferschein entsprechend der geltenden Liefer- und Versandanweisungen, um die Warenlieferungen zügig identifizieren und den Wareneingang durchführen zu können.



Erwartet Libri bei eingehenden Belegen zusätzlich eine .pdf-Datei?

Nein, Libri erwartet keine zusätzliche .pdf-Datei bei eingehenden Belegen.



Sind auch die Libri.Digital eBook-Abrechnungen von den Änderungen umfasst?

Ja, auch für das eBook-Geschäft stellt Libri sämtliche Rechnungs- und Gutschrifts-Belege auf die E-Rechnung um.



Werden die eBook-Sales Reports (SRF) weiterhin bereitgestellt?

Die Bereitstellung ergänzender eBook-Sales Reports (SRF) behalten wir bei. Über eventuell erforderliche Änderungen in Bezug auf die inhaltliche Ausprägung informieren wir Sie rechtzeitig.



Entfallen durch die E-Rechnung bislang bereitgestellte andere digitale Formate (z. B. .csv-Dateien)?

Momentan gehen wir nicht davon aus, dass es hier Änderungen gibt. Sollte sich hieran etwas ändern, werden wir Sie rechtzeitig vorab informieren.


 





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